Richtlinie 2008_92_EG

 



Die Richtlinie wird zum 1. März 2017 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2016/1952 ersetzt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise (Neufassung)

Link zum RechtstextRichtlinie 2008/92/EG

Kerninhalte

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gas- und Stromversorgungsunternehmen der industriellen Endverbraucher – wie sie in den Anhängen I und II definiert sind – dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in der in Artikel 3 bestimmten Art und Weise Folgendes mitteilen: 

  • die Preise und Bedingungen, zu denen Gas und Strom an die industriellen Endverbraucher verkauft werden; 
  • die geltenden Preissysteme; 
  • die Verteilung der Verbraucher auf die verschiedenen Verbrauchskategorien, unter Angabe der jeweiligen Mengen zur Sicherstellung der Repräsentativität dieser Kategorien auf nationaler Ebene.