Richtlinie 2004_37_EG

 



Link zum Rechtstext

Karzinogen-/Mutagen-Richtlinie (EU-Krebsrichtlinie)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates - (kodifizierte Fassung)

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Arbeitnehmer - einschließlich der Vorbeugung - gegen die Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, die aus einer Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen bei der Arbeit erwächst oder erwachsen kann.

In ihr werden die einschlägigen Mindestvorschriften einschließlich Grenzwerte festgelegt.

Sie gilt nicht für Arbeitnehmer, die nur den unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fallenden Strahlungen ausgesetzt sind.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2022 - Berichtigung der Richtlinie (EU) 2022/431
Review vom 01. April 2022 - Richtlinie (EU) 2022/431