Richtlinie 2014/24/EU

 



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Öffentliche Auftragsvergabe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie werden Regeln für die Verfahren öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Durchführung von Wettbewerben festgelegt, deren geschätzter Wert (ohne Mehrwertsteuer) grundsätzlich nicht unter aktuell (Stand: 18. Dezember 2017) folgenden Schwellenwerten liegt:

  • 5.548.000,00 Euro bei öffentlichen Bauaufträgen
  • 144.000,00 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden, und bei von diesen Behörden ausgerichteten Wettbewerben
  • 221.000,00 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von subzentralen öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, und bei von diesen Behörden ausgerichteten Wettbewerben
  • 750.000,00 Euro bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen betreffend soziale und andere besondere Dienstleistungen
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2024
Review vom 01. Dezember 2023
Review vom 07. November 2023
Review vom 01. August 2022
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 11. November 2021