Richtlinie 92_58_EWG

 



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Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz – Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz fest.

Sie betrifft nicht die Gemeinschaftsbestimmungen über das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, von Erzeugnissen und/oder von Ausrüstungen, es sei denn, daß in diesen Gemeinschaftsbestimmungen etwas anderes vorgeschrieben ist.

Sie findet keine Anwendung auf die Kennzeichnung zur Regelung des Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehrs.