Richtlinie 2006_21_EG

 



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Bergbauabfall-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen, Verfahren und Leitlinien eingeführt, mit denen durch die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie verursachte negative Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Wasser, Luft, Boden, Fauna und Flora und das Landschaftsbild sowie sich daraus ergebende Risiken für die menschliche Gesundheit so weit wie möglich vermieden oder reduziert werden sollen (Art. 1). 
 
Sie sieht ein grenzüberschreitendes stringentes Regelungsinstrumentarium vor allem für Bergbauteiche und halden vor, die bergbauliche Abfälle mit erheblichem Schadstoffpotenzial für Mensch und Umwelt enthalten. Für den Bereich des Katastrophenschutzes sind Regelungen zur Begrenzung und Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen getroffen. Für Abfallentsorgungseinrichtungen, von denen ein besonderes Gefahrenpotenzial ausgeht, sind Abfallwirtschafts und sowohl interne als auch externe Notfallpläne aufzustellen.