Richtlinie 91_533_EWG

 




Hinweis

Die Richtlinie wird zum 1. August 2022 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2019/1152 ersetzt.


Link zum Rechtstext

Nachweisrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für jeden Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis hat, der/das in dem in einem Mitgliedstaat geltenden Recht definiert ist und/oder dem in einem Mitgliedstaat geltenden Recht unterliegt.

Sie bestimmt im Einzelnen, über welche Angaben Arbeitgeber zu informieren haben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Juli 2022