Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der Union zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersagt werden. Sie gilt für - Kreditinstitute,
- Finanzinstitute,
- Abschlussprüfer,
- externe Buchprüfer und Steuerberater,
- Notare und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen,
- Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften,
- Immobilienmakler,
- andere Personen, die mit Gütern handeln, soweit sie Zahlungen in Höhe von 10.000 EUR oder mehr in bar tätigen oder entgegennehmen, und
- Anbieter von Glücksspieldiensten.
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