Richtlinie 2006_54_EG

 



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Gleichbehandlungsrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung der Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Zu diesem Zweck enthält sie Bestimmungen zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Bezug auf 

  • den Zugang zur Beschäftigung einschließlich des beruflichen Aufstiegs und zur Berufsbildung, 
  • Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, 
  • betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit.


Weiter enthält sie Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Verwirklichung durch die Schaffung angemessener Verfahren wirksamer gestaltet wird.