Richtlinie 2003_10_EG

 



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Lärmschutzrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)
(17. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von Lärm, insbesondere die Gefährdung des Gehörs, Expositionsgrenzwerte und die Pflichten der Arbeitgeber fest.

Tags

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