Richtlinie 2005_55_EG

 



Aufgehoben

Aufgehoben zum 31. Dezember 2013 gemäß VO (EG) Nr. 595/2009.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 über die Typgenehmigung von schweren Nutzfahrzeugen und Motoren hinsichtlich ihrer Emissionen (Euro IV und V)

Link zum Rechtstext

Richtlinie 2005/55/EG

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Einrichtungen zur Minderung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen, die Konformität in Betrieb befindlicher Fahrzeuge/Motoren und On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) aller Kraftfahrzeuge sowie für Motoren im Sinne von Artikel 1, mit Ausnahme der Fahrzeuge der Klassen M1, N1, N2 und M2, die eine Typgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 erhalten haben.