Richtlinie 2010_35_EU

 



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Ortsbewegliche Druckgeräte

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

Kerninhalte

Diese Richtlinie enthält ausführliche Vorschriften für ortsbewegliche Druckgeräte, durch die die Sicherheit dieser Geräte verbessert und ihr freier Verkehr in der Union gewährleistet werden sollen.

Sie gilt 

  • für neue ortsbewegliche Druckgeräte gemäß Artikel 2 Absatz 1, die nicht die Konformitätskennzeichnung gemäß den Richtlinien 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG oder 1999/36/EG tragen, hinsichtlich der Bereitstellung auf dem Markt; 
  • für ortsbewegliche Druckgeräte gemäß Artikel 2 Absatz 1, die die Konformitätskennzeichnung gemäß dieser Richtlinie oder gemäß den Richtlinien 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG oder 1999/36/EG tragen, hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen oder außerordentlichen Prüfungen der Geräte und ihrer Verwendung; 
  • für ortsbewegliche Druckgeräte gemäß Artikel 2 Absatz 1, die nicht die Konformitätskennzeichnung gemäß der Richtlinie 1999/36/EG tragen, hinsichtlich der Neubewertung der Konformität.


Sie gilt nicht für ortsbewegliche Druckgeräte, die vor dem Datum des Anwendungsbeginns der Richtlinie 1999/36/EG in Verkehr gebracht und keiner Neubewertung der Konformität unterzogen wurden.

Sie gilt auch nicht für ortsbewegliche Druckgeräte, die ausschließlich zur Beförderung gefährlicher Güter zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/68/EG verwendet werden.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Juni 2022