Richtlinie 2012_27_EU

 



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Energieeffizienz-Richtlinie

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Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinie 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/8/EG und 2006/32/EG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2007 darauf verständigt, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Aus Sicht der EU-Kommission besteht jedoch die Gefahr, dass das vorgegebene Ziel deutlich verfehlt wird. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission 2011 eine neue Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) initiiert, damit das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 doch noch erreicht werden kann.

Im ersten Teil der Richtlinie wird u. a. festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ein indikatives, nationales Energieeffizienzziel zur Reduktion des Energieverbrauchs bis 2020 festlegen müssen, das entweder als Primär- oder Endenergieverbrauch oder als Primär- oder Endenergieeinsparung oder Energieintensität ausgedrückt werden kann.

Der zweite Teil der Richtlinie beinhaltet wesentliche Maßnahmen im Kontext der effizienten Energienutzung. Dazu zählen Festlegungen für die deutsche Regierung und ihre Apparate, die ab 2014 eine jährliche Sanierungsquote (des nationalen Bestands sowohl an öffentlichen als auch an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden) in Höhe von 3 % der Gesamtnutzfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude erzielen müssen und nur noch Produkte, Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz beschaffen sollen – gänzlich zur Erfüllung des Vorbildcharakters.

Des Weiteren beinhaltet dieser Teil das zentrale Element der Energieeffizienzverpflichtungen. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 jährlich 1,5 % des durchschnittlichen jährlichen Endenergieabsatzes der Jahre 2011 bis 2013 eingespart werden. Bei der Erfüllung dieses Ziels wird den Mitgliedstaaten die Wahl gelassen, ob sie Energieversorgungsunternehmen verpflichten, dieses Endenergieeinsparziel zu erreichen, oder ob die Zentralregierung strategische Maßnahmen wie Förderprogramme oder Energiesteuern nutzt, die jedoch in ihrer Wirkung zur gleichen Einsparung führen müssen.

Energieaudits und Energiemanagementsysteme sollen hinsichtlich der Anwendung und Implementierung von den Mitgliedstaaten gefördert werden. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen ermutigt werden, sich Energieaudits zu unterziehen und anschließend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen. Die Mitgliedstaaten können Förderregelungen einführen, um die Kosten eines Energieaudits und der Umsetzung sehr kostenwirksamer Empfehlungen daraus zu decken.

Für Unternehmen, die keine KMU sind, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese sich bis zum 5. Dezember 2015 einem Energieaudit unterziehen, das dann alle vier Jahre durchzuführen ist. Sofern die entsprechend großen Unternehmen bereits Energie- und/oder Umweltmanagementsysteme eingerichtet haben, müssen die darin definierten Energieaudits die Mindestkriterien des Anhangs VI der Richtlinie erfüllen.

Der dritte Teil der EU-EnEff-RL enthält Festlegungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Energieumwandlung, übertragung und -verteilung. Demnach müssen die Mitgliedstaaten umfassende Potenzialanalysen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und effiziente Wärme- und Kälteversorgung durchführen sowie Politiken und Strategien zum Ausbau effizienter KWK sowie Wärme- und Kälteversorgung ergreifen. Neben der Wärme- und Kälteerzeugung und -versorgung wird auch die Gas- und Strominfrastruktur durch die Richtlinie adressiert. Demnach sollen die Energieregulierungsbehörden das Energieeffizienzpotenzial in diesen Bereichen bewerten und konkrete Maßnahmen und Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung ableiten. Ferner können die Mitgliedstaaten den Einspeisevorrang von KWK-Strom ausgestalten, müssen aber sicherstellen, dass die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht vereitelt wird.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)EnMB_SumEnergieaudit
Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Oktober 2023
Review vom 01. Oktober 2023
Review vom 14. April 2023