Richtlinie 2014_30_EU

 



Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 2004/108/EG.

Link zum Rechtstext

EMV-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit

Kerninhalte

Gegenstand dieser Richtlinie ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts für Betriebsmittel dadurch gewährleisten, dass ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit festgelegt wird.

Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel, d.h. für Geräte oder ortsfeste Anlagen, und normiert im Anhang I die von diesen zu erfüllenden wesentlichen Anforderungen.

Sie enthält zudem unter anderem die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller