Richtlinie 2009/48/EG

 



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Spielzeug-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug

Erläuternde Leitlinien Erläuternde Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden (Spielzeuge).

Die in Anhang I aufgeführten Produkte gelten nicht als Spielzeuge im Sinne dieser Richtlinie.

Diese Richtlinie gilt zudem nicht für folgende Spielzeuge:

  • Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung
  • Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, zur öffentlichen Nutzung
  • mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge
  • Spielzeugdampfmaschinen
  • Schleudern und Steinschleudern
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Eink_SumCE; Eink_SumVerbot; ProdS_Sum2.ProdSVBescha; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
Links zur RechtsänderungReview vom 06. April 2023
Review vom 04. Juni 2021 
Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 02. Januar 2021
Review vom 01. Januar 2021