Richtlinie 2014/90/EU

 



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Richtlinie 2014/90/EU

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Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie sollen Anforderungen festgelegt werden, die gewährleisten, dass die Schiffsausrüstung - mit der ein EU-Schiff ausgestattet ist oder auszustatten ist - den geltenden Sicherheitsnormen und den Prüfnormen entspricht.
Es soll eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die Schiffsausrüstung im Binnenmarkt stattfinden und sichergestellt werden, dass die Schiffsausrüstung, die die Anforderungen erfüllt, auch ungehindert im Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden kann und Schiffe damit ausgestattet werden können.

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