Richtlinie 2000_76_EG

 



Aufgehoben

Aufgehoben zum 07.01.2014 gemäß Richtlinie 2010/75/EU.

Link zum Rechtstext

Abfallverbrennungs-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen

Kerninhalte

Diese Richtlinie bezweckt u.a. durch strenge Betriebsbedingungen und technische Vorschriften sowie durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Abfallverbrennungs- und mitverbrennungsanlagen die Vermeidung oder, soweit es praktikabel ist, die Begrenzung von Belastungen der Umwelt, insbesondere der Verunreinigung durch Emissionen in die Luft, den Boden, das Oberflächen und Grundwasser, sowie der daraus resultierenden Gefahren für die menschliche Gesundheit infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen.