Richtlinie 2009_107_EG

 



Die Richtlinie ist seit dem 31.8.2013 nicht mehr gültig und wird durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ersetzt.

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie 2009/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen

Link zum RechtstextRichtlinie 2009/107/EG

Kerninhalte

Diese Richtlinie dient der Änderung der (mittlerweile aufgehobenen) Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen.

Folgende Fristen wurden um vier Jahre bis zum 14. Mai 2014 verlängert:

  • Verwendung der im Besitz der zuständigen Behörden befindlichen Daten für andere Antragsteller (Art. 12): Datenschutz bei Wirkstoffen, die am 14. Mai 2000 bereits auf dem Markt waren (sowie bei Biozidprodukten, die derartige Wirkstoffe enthalten).
  • Übergangsregelungen (Art. 16): mitgliedsstaatenbezogene Regelungen für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller Wirkstoffe, die am 14. Mai 2000 auf dem Markt waren.