Richtlinie 2008_50_EG

 



Link zum Rechtstext

Luftqualitätsrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Die in dieser Richtlinie festgelegten Maßnahmen dienen folgenden Zielen: 

  • Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen zur Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt; 
  • Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten anhand einheitlicher Methoden und Kriterien; 
  • Gewinnung von Informationen über die Luftqualität als Beitrag zur Bekämpfung von Luftverschmutzungen und -belastungen und zur Überwachung der langfristigen Tendenzen und der Verbesserungen, die aufgrund einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Maßnahmen erzielt werden; 
  • Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu solchen Informationen über die Luftqualität; 
  • Erhaltung der Luftqualität dort, wo sie gut ist, und Verbesserung der Luftqualität, wo das nicht der Fall ist; 
  • Förderung der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verringerung der Luftverschmutzung.
Tags

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