Richtlinie 1999_31_EG

 



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Abfalldeponie-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist, durch die Festlegung strenger betriebsbezogener und technischer Anforderungen in Bezug auf Abfalldeponien und Abfälle Maßnahmen, Verfahren und Leitlinien vorzusehen, mit denen während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft, und auf die globale Umwelt, einschließlich des Treibhauseffekts, sowie alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitestmöglich vermieden oder vermindert werden.