AbfS Simmern
Kurzbezeichnung | Abfallsatzung |
Bezeichnung | Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Rhein-Hunsrück-Kreis vom 21. Dezember 2005 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die im Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises angefallenen und zu überlassenden Abfälle verwertet und beseitigt, darauf hinwirkt, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft eingehalten werden, und zur Schonung der natürlichen Ressourcen vorbildlich durch Förderung der Kreislaufwirtschaft beiträgt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht, den Anschlusszwang für Grundstücke, die Formen des Einsammelns, den Transport und die Selbstanlieferung von Abfällen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. April 2021 |
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Bezeichnung | Rhein-Hunsrück Entsorgung |
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