Richtlinie 2002_96_EG
Aufgehoben
Aufgehoben/ersetzt mit Wirkung vom 15.02.2014 gemäß Richtlinie 2012/19/EU.
Link zum Rechtstext | WEEE-RL |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE-RL) und darüber hinaus die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z.B. der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten befassten Beteiligten verbessern. |