Richtlinie 2002_96_EG

 



Aufgehoben

Aufgehoben/ersetzt mit Wirkung vom 15.02.2014 gemäß Richtlinie 2012/19/EU.

Link zum Rechtstext

WEEE-RL

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Kerninhalte

Diese Richtlinie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE-RL) und darüber hinaus die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.

Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z.B. der Hersteller, der Vertreiber und der Verbraucher, und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten befassten Beteiligten verbessern.