Richtlinie 75_324_EWG

 



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Aerosolrichtlinie

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Aerosolpackungen, deren Behälter ein Gesamtfassungsvermögen von 50 Milliliter oder mehr aufweist.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Eink_SumCE; ProdS_Sum13.ProdSV; QM_SumCE