Richtlinie 86_278_EWG

 



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Klärschlamm-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Zweck dieser Richtlinie ist es, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft so zu regeln, dass schädliche Auswirkungen auf Böden, Vegetation, Tier und Mensch verhindert und zugleich eine einwandfreie Verwendung von Klärschlamm gefördert werden.

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Review vom 01. Januar 2022