Richtlinie 76/211/EWG

 



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EU-Fertigpackungsrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fertigpackungen, in denen Erzeugnisse in konstanten, einheitlichen Nennfüllmengen in den Verkehr gebracht werden sollen, die

  • bestimmten, vom Abfüllbetrieb im Voraus festgelegten Werten entsprechen,
  • in Gewichts oder Volumeneinheiten ausgedrückt werden,
  • nicht kleiner als 5 g oder 5 ml und nicht größer als 10 kg oder 10 l sind.

Eine Fertigpackung im Sinne dieser Richtlinie besteht aus dem Erzeugnis und der Umschließung, in die es fertigverpackt ist.

Als fertigverpackt gelten Erzeugnisse in Umschließungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgefüllt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses einen vorausbestimmten Wert besitzt und ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Packung nicht verändert werden kann.