Anlage 3 (Traditionelle Lebensmittel)
Traditionelle Lebensmittel | Anlage 3 (zu § 6) |
Lebensmittel | Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 | Räume, Geräte und Ausrüstungen |
Milcherzeugnisse | Kapitel II Nummer 1 | Räume mit
in denen die Lebensmittel reifen oder geräuchert werden, Höhlen oder Felsenkeller, in denen die Lebensmittel reifen |
Kapitel V Nummer 1 |
die zur Herstellung, Lagerung oder Verpackung der Erzeugnisse verwendet werden | |
Inn Naturreifeverfahren hergestellte Rohwürste | Kapitel II Nummer 1 | Räume mit
in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nummer 1 Buchstabe f und Kapitel V Nummer 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufgehängt werden | |
Rohe Pökelfleischerzeugnisse | Kapitel II Nummer 1 | Räume, Kammern oder Türme mit
in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nummer 1 Buchstabe f und Kapitel V Nummer 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufgehängt werden | |
Latwerge und Süßwaren | Kapitel V Nummer 1 | Kessel aus Kupfer, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Fruchtaufstriche, Süßwaren, Suppen und Eintöpfe | Kapitel V Nummer 1 | Geräte aus Holz, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Obst und Gemüse in Essig- oder Essig-Zuckerlösung, Gemüse in milch- saurer Gärung, Essig | Kapitel V Nummer 1 | Fässer und Töpfe aus Holz oder Steingut, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Brot und Backwaren | Kapitel V Nummer 1 | Geräte und Ausrüstungen aus Holz, Eisen oder offenporigem Stein, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |