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Nicht mehr gültig seit 16. August 2014!

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Mindestarbeitsbedingungengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952

Kerninhalte

Dieses Gesetz, mit dem ursprünglich in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten, normiert die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten.

Die Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen erfolgt grundsätzlich in freier Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien durch Tarifverträge.