Richtlinie 2006_25_EG
Link zum Rechtstext | Künstliche optische Strahlung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Schädigung von Augen und Haut aufgrund der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung während ihrer Arbeit fest. |