Richtlinie 2006_25_EG

 



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Künstliche optische Strahlung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) - 19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Schädigung von Augen und Haut aufgrund der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung während ihrer Arbeit fest.