Richtlinie 2014_34_EU

 



Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 94/9/EG.

Link zum Rechtstext

ATEX-Richtlinie/Explosionsschutzrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für folgende sogenannte „Produkte“:

Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und
  • Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen.
  • Komponenten, die zum Einbau in die in Buchstabe a genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind.

Sie enthält neben wesentlichen Gesundheitsschutz und Sicherheitsanforderungen insbesondere die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)BetrIng_SumGfstoff; Eink_SumCE; F2_SumGefährdb; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; Inst_Gfstoff_Sum_9; ProdS_Sum11.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; 
ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
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