Richtlinie 2014_33_EU

 



Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 19. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 95/16/EG.

Link zum Rechtstext

Aufzugsrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt unter anderem für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind

  • zur Personenbeförderung;
  • zur Personen- und Güterbeförderung;
  • nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.

Sie enthält neben wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen insbesondere die Pflichten der Montagebetriebe, Hersteller, Einführer und Händler.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Eink_SumCE; FM_SumAufzüge_5; ProdS_Sum12.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2021