DGUV Regel 113-602
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen (Ausgabe Juli 2018) |
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Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Branchenregel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Betonindustrie, speziell bei der Herstellung von Betonfertigteilen und steinen. Sie fasst rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz und tätigkeitsbezogene Gefahren mit dazu passenden Schutzmaßnahmen für Hersteller von Betonfertigteilen zusammen, beschreibt unter anderem Gefährdungen und Maßnahmen bei der Herstellung von flächigen Betonfertigteilen, von Betonsteinen und -platten sowie von Sonderbetonfertigteilen und enthält Ausführungen zu Transport und Lagerung im Betonfertigteilwerk. |