Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
Der Allgemeine Teil beinhaltet die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen sowie allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat.
Der Besondere Teil enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach den geschützten Rechtsgütern. Er umfasst jedoch nicht alle Straftatbestände. Viele Delikte sind in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen normiert, z. B. Steuerdelikte in der Abgabenordnung oder Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz und im Arzneimittelgesetz (sog. Nebenstrafrecht).
Das Strafverfahren zur Durchsetzung des Strafanspruchs ist gesondert in der Strafprozessordnung geregelt. |