Richtlinie 2004_49_EG
Die Richtlinie wird mit Wirkung vom 31. Oktober 2020 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2016/798 ersetzt.
Link zum Rechtstext | Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie sollen die Entwicklung und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und ein besserer Marktzugang für Dienstleistungen auf dem Schienenweg durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden:
Sie gilt für das Eisenbahnsystem in den Mitgliedstaaten, das in Teilsysteme für strukturbezogene und betriebsbezogene Bereiche untergliedert werden kann, und umfasst für das Gesamtsystem geltende Sicherheitsanforderungen, die auch das sichere Management von Infrastruktur und Verkehrsbetrieb sowie das Zusammenwirken von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern betreffen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2021 |