DGUV Regel 113-603

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teil 2: Herstellung von Frischbeton (Ausgabe März 2020)

Link zum RechtstextBranche Betonindustrie

Kerninhalte

Diese DGUV Regel ist der zweite Teil der Branchenregel-Reihe der DGUV für die Betonindustrie (erster Teil: Herstellung von Betonfertigteilen).

Die DGUV Regel stellt rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie dazu passenden Schutzmaßnahmen für Hersteller von Frischbeton dar.
Umfasst sind unter anderem Lagerung und Umgang mit Ausgangs- und Hilfsstoffen, Betreiben von Frischbetonmischanlagen, Instandhaltungsarbeiten, Betrieb von Fahrmischern auf dem Betriebsgelände sowie innerbetrieblicher Verkehr.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2022