AbfGebS Wartburgkreis
Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach vom 22. Dezember 2014 |
Rechtsebene | Dippach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV), dem sich der Wartburgkreis angeschlossen hat, die kreisfreie Stadt Eisenach als auch die Kreisstädte Bad Salzungen und Creuzburg sowie die Gemeinde Dippach angehört, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 Review vom 04. Januar 2023 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Gebührensatzung |
URL-Adresse | Gebührensatzung 2023_0.pdf (azv-wak-ea.de) |