Abfallsatzung Fulda

 



Bezeichnung

Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Fulda vom 25. Mai 1992

Rechtsebene

Fulda

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung der Stadt Fulda über die Entsorgung von Abfällen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet und einer Vereinbarung zwischen der Stadt Fulda und dem Landkreis Fulda als öffentliche Einrichtung. Die Abfallentsorgung der Stadt umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Die Satzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Fulda Abfallsatzung inkl. Nachträge 1-10

URL-Adresse

https://www.fulda.de/fd/10_Haupt-_und_Personalamt/fuldaer_ortsrecht/66.1_Satzung_ueber_die_Entsorgung_von_Abfaellen_in_der_Stadt_Fulda__Abfallsatzung__Nachtraege_1-10.pdf