Abfallsatzung Germersheim

 



Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Germersheim in der Fassung vom 11. Dezember 2017

Rechtsebene

Germersheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Germersheim als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle verwertet und beseitigt (Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung), und legt den Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht fest. Sie sieht vor, dass der Landkreis mit der Verwertung und Beseitigung Dritte beauftragen kann. In diesem Sinne übernimmt der Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) an Stelle des Landkreises für Abfälle zur Beseitigung (Haus- und Sperrmüll, Gewerbeabfälle, auf 30 % Trockensubstanz entwässerter Klärschlamm, Bauabfälle) mit Ausnahme von inerten Abfällen die Beförderung ab Umschlagstationen sowie die Behandlung nebst Lagerung und Ablagerung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Germersheim

URL-Adresse

https://www.abfallwirtschaft-germersheim.de/files/pdf-vorlagen/Abfallsatzung%20ab%2001.01.2018.pdf