Richtlinie 2003_87_EG
Link zum Rechtstext | Emissionshandel |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie wird ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft geschaffen, um auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken. Diese Richtlinie schreibt auch eine stärkere Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, um die Verringerungsraten zu erreichen, die aus wissenschaftlicher Sicht zur Vermeidung gefährlicher Klimaänderungen erforderlich sind. Sie trägt zur Verwirklichung des Unionsziels der Klimaneutralität und der Klimaziele der Union und damit zu den Zielen des Übereinkommens von Paris bei. Diese Richtlinie gilt für die in den Anhängen I (Ortsfeste Anlagen, Luftverkehr, Seeverkehr) und III (Gebäude- und Straßenverkehrssektor sowie weitere Sektoren) aufgeführten Tätigkeiten und für die in Anhang II aufgeführten Treibhausgase. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | ImSch_SumEuropEHandel; ImSch_SumEuropEHandel_2 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. November 2024 |