DGUV Regel 113-020
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz (Ausgabe Oktober 2017) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 113-020 |
Kerninhalte | Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen. Sie findet ebenso Anwendung auf den Einsatz und den Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten. Dem Arbeitgeber soll mit dieser Regel eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen und für die Auswahl und die Verwendung von Hydraulik-Flüssigkeiten an die Hand gegeben werden. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Am_SumHydraulik |