AbwS Gifhorn
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Gifhorn vom 18. Juni 2012 |
Rechtsebene | Stadt Gifhorn |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gifhorn nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) eine rechtlich Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Gifhorn |
URL-Adresse | https://www.asg-gifhorn.de/asg/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/abwasserbeseitigungssatzung-18Juni2012.pdf |