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AWS + AGS Landkreis Zwickau

AWS + AGS Landkreis Zwickau

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Zwickau über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen vom 22. September 2023 und Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung des Landkreises Zwickau vom 22. September 2023 und die Abfallwirtschaftssatzung Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) vom 23. November 2020

Link zum Rechtstext

Abfallwirtschaftssatzung

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Abfallgebührensatzung

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Abfallwirtschaftssatzung ZAS

Kerninhalte

Diese Satzung gilt im Gebiet des Landkreises Zwickau für die dem Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegenden Aufgaben der Abfallbewirtschaftung und Abfallvermeidung. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungspflicht sowie die Durchführung der Abfallbewirtschaftung.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Abfallbewirtschaftung Gebühren (Sockelgebühr, Leistungsgebühren Rest- und Bioabfall, Transportgebühr for Elektro[nik]-Altgeräte und Zusatzgebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere jeweils Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe fest.

Der Landkreis Zwickau ist Mitglied des Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS).

Zum sächsischen Landkreis Zwickau gehören unter anderem die gleichnamige Stadt Zwickau, sowie die Großen Kreisstädte Glauchau und Hohenstein-Ernstthal.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. März 2022 

 

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