AWS + AbfGebS Osnabrück
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Osnabrück vom 2. November 1999 und Satzung der Stadt Osnabrück vom 3. Dezember 2024 über die Höhe der Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 |
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Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Stadt Osnabrück als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Beseitigung und Verwertung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Entsorgungspflicht insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie Benutzungsgebühren und Gebühren für Einzelleistungen. Die Abfallgebührensatzung legt die Höhe der Gebühren sowohl für feste Abfallbehälter als auch für Einzelleistungen als auch für die Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben für das jeweils aktuelle Wirtschaftsjahr fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. März 2025 - Neufassung Abfallgebührensatzung |