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AWS Landkreis Heilbronn

AWS Landkreis Heilbronn

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Heilbronn vom 09. Dezember 1996

Link zum Rechtstext

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Heilbronn (einschließlich Gebühren)

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Heilbronn, dem die Städte Weinsberg und Neckarsulm sowie die Gemeinde Schwaigern angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2025
Review vom 01. Juli 2024
Review vom 04. Juli 2022
Review vom 05. April 2021 

 

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