AWS + AGB AE Osterrönfeld und Büdelsdorf

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung + AGB Abfallentsorgung Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 14. November 2022 und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. November 2022 und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH für die Entsorgung von Siedlungsabfällen aus andere Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen in der ab 1. Januar 2023 gültigen Fassung

Rechtsebene

Osterrönfeld und Büdelsdorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde, dem die Gemeinden Osterrönfeld und Büdelsdorf angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Durchführung der Abfallwirtschaftsgesellschaft RendsburgEckernförde mbH (AWR) bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss-, Benutzungs- und Überlassungsrechte/-pflichten sowie Entsorgungsentgelte. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist verbindlich sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis) als auch in den geregelt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. April 2023 I ; II
Review vom 01. August 2021
Review vom 01. Februar 2021 I ; II
Review vom 04. Juni 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung und AGB Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen

URL-Adresse

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/2022-12-12_lesefassung_deckblattawsanlageundagbab2023-01-01.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AGB Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle

URL-Adresse

https://www.awr.de/fileadmin/user_upload/pdf-files/AGB_und_Preise_16_2_-_gueltig_ab_01.01.2023._1.pdf