AWS + AGS Schmölln
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Landkreis Altenburger Land |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen vom 27. Dezember 2018 und Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 7. Dezember 2020 |
Rechtsebene | Schmölln |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Altenburger Land, dem die Stadt Schmölln angehört, die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt zudem fest, dass der Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen die dem Landkreis obliegenden Aufgaben der Restabfallbehandlung und der Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung übernimmt. Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, als Gegenleistung für die Inanspruchnahme seiner öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest. Der Landkreis Altenburger Land ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. April 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.awb-altenburg.de/unternehmen/abfallgebuehrensatzung/ |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.awb-altenburg.de/unternehmen/abfallwirtschaftssatzung/ |