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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Landkreis Altenburger Land

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen vom 27. Dezember 2018 und Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 7. Dezember 2020

Rechtsebene

Schmölln

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Altenburger Land, dem die Stadt Schmölln angehört, die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt zudem fest, dass der Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen die dem Landkreis obliegenden Aufgaben der Restabfallbehandlung und der Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung übernimmt. Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns von Abfällen.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, als Gegenleistung für die Inanspruchnahme seiner öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest. Der Landkreis Altenburger Land ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO).

Links zur RechtsänderungReview vom 05. April 2021 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.awb-altenburg.de/unternehmen/abfallgebuehrensatzung/

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.awb-altenburg.de/unternehmen/abfallwirtschaftssatzung/