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AfS Stuttgart

AfS Stuttgart

Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1997

 

Link zum Rechtstext

Abfallwirtschaftssatzung, Anlage Verzeichnis der Abfälle

 

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Stuttgart als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Diese öffentliche Einrichtung bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

 

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. November 2023

 

 

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