AES + AGS Eberswalde und Trampe
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Barnim |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim, beide vom 12. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Eberswalde und Trampe |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Barnim, dem neben der Kreisstadt Eberswalde auch die Gemeinde Breydin mit ihrem Ortsteil Trampe angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Abfallentsorgung insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung sowie die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebots Abfallentsorgungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung |
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