AES + AGS Eberswalde und Trampe

 



Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Barnim

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim, beide vom 12. Dezember 2019 

Rechtsebene

Eberswalde und Trampe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Barnim, dem neben der Kreisstadt Eberswalde auch die Gemeinde Breydin mit ihrem Ortsteil Trampe angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Abfallentsorgung insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung sowie die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebots Abfallentsorgungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juni 2020 I ; II

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/Bereich_Landrat/Kreisrecht/7_%C3%96ffentliche_Einrichtungen/70-10_2019.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/Bereich_Landrat/Kreisrecht/7_%C3%96ffentliche_Einrichtungen/70-11_2019.pdf