MiLoAufzV
Link zum Rechtstext | Mindestlohnaufzeichnungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass – abweichend vom Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz – ein Arbeitgeber,
seiner Aufzeichnungspflicht genügt, wenn für diese Arbeitnehmer nur die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | HR_SumAufbewahrung_Arbeitszeit |