DGUV Regel 108-010

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Überfallprävention in Verkaufsstellen (Ausgabe April 2021)

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DGUV Regel 108-010

Kerninhalte

Diese DGUV Regel erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Verkaufsstellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumUnterweisung; F3_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumUnterweisung
Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2021