AbfWS + AbfGS Andernach
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz und Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz, beide vom 1. Januar 2023 |
Rechtsebene | Andernach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz, dem die Stadt Andernach angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und zu überlassenden Abfälle unter anderem zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, verwertet und beseitigt. Sie regelt insbesondere die Anschluss- und Benutzungspflichten sowie die Formen des Einsammelns. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung unter anderem Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt Gebührenmaßstab und Gebührensätze. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 14. November 2023 I ; II Review vom 02. Februar 2022 |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | Abfallgebührensatzung (azv-rme.de) |