AbwS Gifhorn

 



Bezeichnung

Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Gifhorn vom 18. Juni 2012

Rechtsebene

Stadt Gifhorn

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gifhorn nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) eine rechtlich
jeweils selbständige Anlage wie folgt betreibt:
-> zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung,
-> zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung,
-> zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung.

Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gifhorn

URL-Adresse

https://www.asg-gifhorn.de/asg/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/abwasserbeseitigungssatzung-18Juni2012.pdf